Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Onlineshop Robert Bosch AG

 

§1.

Geltungsbereich

 

 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer zum Vertragsschluss gültigen Fassung für alle Geschäfte, die über den Bosch-Onlineshop zwischen der Robert Bosch AG, Geschäftsbereich Elektrowerkzeuge, Luterbachstrasse 10, CH-4528 Zuchwil (nachfolgend "Bosch" genannt) und dem Kunden angebahnt und abgewickelt werden.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis von Bosch, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Die von Bosch über den Onlineshop angebotenen Waren und Leistungen richten sich gleichermassen an Konsumenten und Unternehmer, jedoch nur an Endabnehmer. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, (i) ist ein  Konsument" jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschliesst, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann und (ii) ist ein "Unternehmer" eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

§2.

Onlineshop

 

 

Bosch unterhält einen Onlineshop, in dem Kunden ein Warenangebot (unter anderem Ersatzteile für Elektrowerkzeuge) präsentiert wird. Aus diesem Warenangebot können Waren ausgewählt, in einem Warenkorb vorgemerkt und als Bestellung an Bosch geschickt werden. Bestellung und Lieferung sind nur innerhalb der Schweiz  möglich.

 

§3.

Vertragsschluss, Liefervorbehalt, Versand, Kontaktaufnahme

 

 

(1) Boschs Onlineshop stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Waren zu bestellen. Technische  sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

(2) Mit der Bestellung durch Klicken auf die Schaltfläche „Kaufen" erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Der Eingang der Bestellung des Kunden wird unverzüglich bestätigt. Die Eingangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, sondern dient lediglich der Information, dass die Bestellung des Kunden eingegangen ist. Der Kaufvertrag kommt nach Wahl von Bosch durch die Versendung einer Auftragsbestätigung oder durch  Versendung der bestellten Ware an den Kunden zustande. Bosch behält sich das Recht vor, die Eingangsbestätigung mit einer Annahmeerklärung zu verbinden.

(3) Bosch ist berechtigt, die Bestellung auf eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen.

(4) Die Lieferung der Ware erfolgt gemäss den mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen. Die Vereinbarung von Liefer- und Leistungsfristen und -terminen bedarf der Schriftform. Liefer- und Leistungsfristen und -termine sind unverbindlich, soweit diese von Bosch nicht vorher schriftlich als verbindlich bezeichnet wurde. Die Lieferung in Teilen ist zulässig.

(5) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemässer Selbstbelieferung nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde innerhalb von 7 Werktagen informiert. Eine eventuell bereits enthaltene Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

6) Der Kunde kann sich bei Rückfragen zur seiner Bestellung an das Bosch Servicezentrum Elektrowerkzeuge wenden:

 

 

Robert Bosch GmbH Servicezentrum Elektrowerkzeuge

Zur Luhne 2

D 37589 Kalefeld

 

Servicenummern deutsch:

Telefon: 044/ 847 15 11   

Fax:       044/ 847 15 51

 

Servicenummern französisch:

Telefon: 044/ 847 15 12  

Fax:       044/ 847 15 52

 

E-mail: Aftersales.Service@de.bosch.com

 

 

 

§4.

Rückgabe von Waren

 

Es besteht kein Recht des Kunden auf Rückgabe oder Umtausch von bestellter Ware. Soweit Bosch dem Kunden im Einzelfall ein entsprechendes Zugeständnis macht, erfolgt dies freiwillig, ohne Präjudiz und ohne jede Verpflichtung seitens von Bosch.

 

§5.

Eigentumsvorbehalt

 

 

(1) Bosch behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor und ist berechtigt, die Ware im Eigentumsvorbehaltsregister am Domizil des Kunden eintragen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Eintragung mitzuwirken und hat Bosch unverzüglich zu orientieren, wenn er das Domizil wechselt.

(2) Der Kunde ist bis zum Eigentumsübergang verpflichtet, die Ware sorgfältig zu behandeln und auf eigene Kosten in Stand zu halten.

(3) Der Kunde ist zur Verarbeitung oder zur Verbindung der Ware, an der sich Bosch das Eigentum vorbehalten hat, im Rahmen seines ordnungsgemässen Geschäftsbetriebs berechtigt. Zur Sicherung des Eigentumsvorbehalts erwirbt Bosch an den durch Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Gegenständen Miteigentum, das der Kunde hiermit an Bosch überträgt. Der Kunde ist verpflichtet, die im Miteigentum von Bosch stehenden Gegenstände unentgeltlich zu verwahren. Die Höhe des Miteigentumsanteils von Bosch bestimmt sich nach Art. 726 ZGB und Art. 727 ZGB.  

(4) Der Kunde ist zur Weiterveräusserung der Ware in der Schweiz gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Der Kunde tritt Bosch zur Sicherung des Eigentumsvorbehalts alle ihm aus der Weiterveräusserung der Ware zustehenden Forderungen mit Nebenrechten in voller Höhe ab, unabhängig davon, ob die Ware weiterverarbeitet wurde oder nicht. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Bosch kann die Rechte des Kunden gemäss vorliegender Bestimmung widerrufen, wenn der Kunde seinen Pflichten aus diesem Vertrag nicht ordnungsgemäss nachkommt; die Rechte des Kunden erlöschen auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Kunde seine Zahlungen länger als nur vorübergehend einstellt.

(5) Auf Verlangen von Bosch hat der Kunde Bosch unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er im Eigentum oder Miteigentum von Bosch  stehende Ware veräussert hat und welche Forderungen ihm aus der Weiterveräusserung zustehen, sowie Bosch auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderungen auszustellen.

(6) Zu anderen Verfügungen über die unter Eigentumsvorbehalt oder im Miteigentum von Bosch stehenden Gegenstände oder über die an Bosch abgetretenen Forderungen, ist der Kunde nicht berechtigt. Pfändungen oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen der Bosch ganz oder teilweise gehörenden Gegenstände oder Forderungen hat der Kunde Bosch unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs Dritter auf Gegenstände, die unter Eigentumsvorbehalt oder im Miteigentum von Bosch stehen, aufgewendet werden müssen, soweit nicht Dritte dafür aufkommen.

(7) Übersteigt der Wert der für Bosch bestehenden Sicherheiten Bosch die Forderungen von Bosch insgesamt um mehr als 10 %, gibt Bosch auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach Wahl von Bosch frei.

 

(8) Bosch ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder einer sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Kunden die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt oder im Miteigentum von Bosch stehenden Gegenstände zu verlangen. Macht Bosch von diesem Recht Gebrauch, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn Bosch dies ausdrücklich erklärt.

 

§6.

Preis und Zahlungsbedingungen

 

 

(1) Für Bestellungen im Bosch Onlineshop gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot auf der Website angegebenen Preise. Alle Preise enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Bosch berechnet dem Kunden keine zusätzlichen Kosten für die Bestellung über den Onlineshop.

(2) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Kreditkarte. Die Abbuchung des Rechnungsbetrages erfolgt in CHF nach Versand der Ware. Bei der Abrechnung des Kunden erscheint im Buchungstext der Hinweis "Robert Bosch AG". Bei Zurückweisung oder Widerrufs der Kreditkartenabbuchung verpflichtet sich der Kunde, nach Erhalt der Leistung innerhalb von 10 Tagen den Preis zuzüglich eventuell angefallener Kosten zu zahlen. Zu diesen Kosten gehören unter anderem die Kosten, die aufgrund des Widerrufs der Kreditkartenabbuchung entstehen.

(3) Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Bosch berechtigt,  einen Verzugszins von 5 % und die anfallenden Kosten (z.B. Mahn - und Inkassogebühren) sowie alle fälligen und einredefreien Forderungen aus der Geschäftsverbindung zur sofortigen Zahlung geltend zu machen oder für die Forderungen Sicherheiten zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens und Rücktritt nach § 9 bleiben ausdrücklich vorbehalten.

(4) Das Recht, mit Gegenansprüchen zu verrechnen oder Zahlungen zurückzubehalten steht dem Kunden nur soweit zu, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch Bosch anerkannt wurden.

 

 

§7.

Versandkosten

 

 

Bei einer Bestellung ist unabhängig vom Bestellwert eine gesondert ausgewiesene Versand- und Verpackungskostenpauschale zu zahlen. Die Versandkostenpauschale und etwaige Zuschläge wie Nachnahmegebühren oder Speditionskosten bei  Sperrgutartikeln ergeben sich aus der jeweiligen Artikelbeschreibung auf der Bosch Website. Sollte der Versand in mehreren Teillieferungen,  den sich Bosch vorbehält, erfolgen, wird die Versand- und Verpackungskostenpauschale nur einmal berechnet, es sei denn, der Kunde besteht auf Teillieferungen.

 

 

§8.

Gefahrenübergang

 

 

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht beim Versandkauf mit der Ablieferung der Ware auf den Kunden über.

(2) Ist der Kunde mit der Annahme in Verzug, gilt die Ware als abgeliefert.

 

 

§9.

Rücktritt

 

 

(1) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Bosch unbeschadet sonstiger vertraglicher und gesetzlicher Rechte berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

(2) Bosch ist ohne eine Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Zahlungsverpflichtung gegenüber Bosch gefährdet ist, sowie wenn der Kunde seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder Nachlassverfahren eröffnet wurde.

 (3) Der Kunde hat Bosch oder Beauftragten von Bosch nach Erklärung des Rücktritts unverzüglich Zugang zu den nach § 5 unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenständen zu gewähren und diese herauszugeben. Nach entsprechender rechtzeitiger Ankündigung kann Bosch die Rechte nach § 5 Abs. 7 geltend machen.

 

 

 

§10.

Mängelhaftung

 

 

(1) Mit Ablauf von 24 Monaten sind sämtliche Klagen des Kunden wegen Sachmängeln verjährt (Art. 210 Abs. 1 OR). Bei Waren, die für den gewerblichen Gebrauch bestimmt sind, beträgt die Gewährleistungsfrist für Sachmängel 12 Monate.

(2) Im Übrigen gelten für die Verträge über die Lieferung von Waren folgende Mängelhaftungsregeln:

a) Die Verjährungsfrist für Sachmängel beginnt mit der Ablieferung der Ware (Gefahrübergang).

b) Offensichtliche Mängel sind vom Kunden sofort, jedoch spätestens binnen 15 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich an die in § 13 angegebene Adresse von Bosch zu rügen. Kartonaufkleber, Inhaltsetiketten und der Sendung beiliegende Kontrollzettel sind mit der Rüge einzusenden.

Verdeckte Sachmängel sind vom Kunden unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Massgeblich ist jeweils der Eingang der Rüge bei Bosch. Erfolgt eine Mängelrüge zu Unrecht, ist Bosch berechtigt, von Kunden Ersatz für die entstandenen Aufwendungen zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ihn kein Verschulden hinsichtlich der unberechtigten Mängelrüge trifft. Bei nicht rechtzeitiger Rüge des Sachmangels sind Sachmängelansprüche ausgeschlossen.

c) Bei Vorliegen eines Sachmangels, der rechtzeitig gerügt wurde, ist Bosch verpflichtet, entweder den Mangel zu verbessern oder mängelfreie Ware zu liefern. Alle weitergehenden Ansprüche des Kunden wie Wandelung (Rückabwicklung Zug um Zug), Minderung (Preisreduktion) und Schadenersatz für Schaden an der Sache und allfällige Folgeschäden sind ausgeschlossen.        

d) Bei handelsüblicher und/oder nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit bestehen keine Mängelansprüche. Weitergehende Rechte bleiben hiervon unberührt.

e) Mängelansprüche bestehen des weiteren nicht bei:

- natürlichem Verschleiss;

- Mängeln, die nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemässer Behandlung, Lagerung oder Aufstellung, der Nichtbeachtung von Einbau- und Betriebsvorschriften oder übermässiger Beanspruchung oder Verwendung entstehen;

- Mängeln, die aufgrund höherer Gewalt, besonderer äusserer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, oder aufgrund des Gebrauchs der Ware ausserhalb der nach dem Vertrag vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung entstehen.;

- Mängeln an Waren, die von dritter Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wurden, es sei denn, der Mangel ist nicht auf die Veränderung zurückzuführen.

f) Bosch übernimmt keine Gewährleistung, soweit der Kunde die Nachbesserung durch eine nicht von Bosch autorisierte Fachwerkstatt/Servicestelle hat durchführen lassen.

 

 

§11.

Schadenersatzansprüche

 

 

(1) Bosch haftet für Schäden wegen Verletzung vertraglicher oder ausservertraglicher Pflichten nur

(i) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

(ii) bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Körperverletzung,

(iii) aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung (z.B. Produktehaftpflicht).

Der Schadenersatz gemäss § 11 Abs. 1 hievor ist auf den direkten unmittelbaren Schaden beschränkt; jede Haftung für indirekte, mittelbare und Folgeschäden aller Art wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, stellt er Bosch von allen Nachteilen frei, die Bosch durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Kunden - gleichgültig, ob vorsätzlich oder fahrlässig - entstehen können.

(3) Der Kunde anerkennt mit der Bestellung der Ware ausdrücklich, dass die Instandsetzung von Elektrowerkzeugen nur vom Fachmann - unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften - durchgeführt werden darf.

 

 

§12.

Speicherung von Daten, Datenschutz

 

 

(1) Sämtliche vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten wird Bosch ausschliesslich gemäss den Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzrechts erheben, verarbeiten und speichern.

(2) Zur Abwicklung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags ist eine Verwendung seiner persönlichen Daten erforderlich. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Kunden. Die Einzelheiten über die erhobenen Daten und ihre jeweilige Verwendung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

 

 

§13.

Identität des Anbieters

 

 

(1) Anbieter der Dienstleistung 'Onlineshop' ist die 

 

Robert Bosch AG

Geschäftsbereich Elektrowerkzeuge

Luterbachstrasse 10

CH-4528 Zuchwil

 

(2) Sämtliche Beanstandungen sind unter der vorgenannten Adresse geltend  zu machen.

 

 

§14.

Schlussbestimmungen

 

 

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

(2) Für rechtliche Ansprüche jeder Art gegen Bosch sind unter Vorbehalt von abweichenden zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ausschliesslich die Gerichte am Sitz der Robert Bosch AG (Zuchwil/Schweiz) zuständig. Klagen von Bosch gegen den Kunden sind wahlweise entweder am Sitz der Robert Bosch AG (Zuchwil/Schweiz) oder am Sitz oder Wohnsitz des Kunden oder einer anderen nach gesetzlichen Vorschriften zuständigen Behörde anzubringen.

(3) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Bosch und dem Kunden gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

 

Robert Bosch AG

Geschäftsbereich Elektrowerkzeuge

Luterbachstrasse 10

4528 Zuchwil